Eigenverantwortung

Die Mediation stellt gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung die bessere Konfliktlösung dar, weil die Beteiligten im Rahmen der Mediation selbstbestimmt und zukunftsorientiert unter Beibehaltung ihrer eigenen Interessen bei Einschluss der Rechtslage entsprechende Abschlussvereinbarungen treffen. Gegenüber einer gerichtlichen Konfliktlösung besteht der wesentliche Vorteil darin, dass die Beteiligten, die ihre Interessen und Motive selbst am besten kennen, diese zum Inhalt der Lösungsfindung machen. Dies deshalb, weil die Entscheidungsebene nicht auf Dritte verlagert wird, sondern die eigenen Motive und Zielsetzungen zur Grundlage der selbsterarbeiteten Lösung gemacht werden.

Somit wird die Verantwortung und der Inhalt einer Konfliktlösung nicht auf einen Richter oder einen Schlichter übertragen, sondern die Verantwortung wie auch der Inhalt einer zukunftsweisenden  Lösung bleibt in der Verantwortung der Protagonisten, die unter Vermittlung eines qualifizierten Anwaltsmediators alle Optionen aufgezeigt bekommen.

Nur so ist im Ergebnis gewährleistet, dass die entsprechende Abschlussvereinbarung, die die Beteiligten aus ihrer Verantwortung heraus unter der Vermittlung eines Anwaltsmediators entwickeln, auch die spezifischen Parteiinteressen beinhaltet, also die Interessen der Beteiligten, die am besten über die gesamten Umstände ihrer Konfliktbewältigung unterrichtet sind. Grundlage einer solchen Abschlussvereinbarung sind dann die individuellen Kenntnisse und Interessen der Parteien, die weder ein Richter noch ein Schlichter hat.