Anwaltsmediation

Die Besonderheit der Anwaltsmediation liegt darin, dass der Anwaltsmediator auch über die Kernkompetenz des Rechtsanwaltes verfügt. Besonders in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten ha sich die Mediation mit Anwaltsmediatoren etabliert und bewährt. Die Besonderheiten der Anwaltsmediation liegen darin, dass der Anwaltsmediator aufgrund seiner Kenntnis aus Verhandlungen und strittigen Verfahren den Beteiligten der Mediation unter Einschluss seiner Erfahrungen und Rechtskenntnisse gezielt Hilfestellung gewähren kann, strittige Punkte zielgerichtet herauszuarbeiten, zu identifizieren und entsprechende qualifizierte Lösungsoptionen auszuarbeiten.

Da sich das Mediationsverfahren nicht auf die rein rechtlich relevanten Gesichtspunkte beschränkt, sondern im Wesentlichen von der Interessenlage der Parteien bestimmt wird, schließt die über den Anwaltsmediator in das Mediationsverfahren eingebrachte Kenntnis von der Rechtslage ein, dass rechtssichere und tragfähige Lösungen als Abschlussvereinbarungen eingearbeitet werden.

Gerade der Einschluss rechtlicher Aspekte in das Mediationsverfahren macht den Parteien regelmäßig deutlich, dass sich die Mediation nicht ausschließlich auf die rein rechtlich relevanten Gesichtspunkte beschränkt und bezieht, sondern im Wesentlichen die Beziehungsebene der Beteiligten beleuchtet, sodass an den Interessen der Beteiligten ausgerichtet eine rechtlich orientierte zukunftsweisende Lösung erarbeitet werden kann, die im Wesentlichen die Interessen der Parteien berücksichtigt und darauf aufbaut.